1 Für die private Nutzung von Wero fallen keine Entgelte an. Sollte Ihre Genossenschaftsbank Entgelte im Rahmen des Kontomodells erheben (zum Beispiel monatliche oder jährliche Gebühren für das Kontopaket oder Entgelte für die Transaktionsfreigabe via VR SecureGo plus), sind diese Entgelte davon unberührt und bleiben unverändert bestehen. Diese Kosten können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank entnehmen.
2 Für die Nutzung von Wero-PRO wird für eingehende Zahlungen ein Entgelt gemäß den vereinbarten Sonderbedingungen berechnet. Die Höhe wird Ihnen bei der Freischaltung von Wero-PRO angezeigt und erfordert Ihre Zustimmung.
3 Die Verfügbarkeit der Wero-PRO-Funktionen ist abhängig von der Umsetzung der Bank der zahlenden Person.